Ausschreibungsbedingungen Region Ost

Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
für alle Regionalmeisterschaften der Region Ost
(von 2008 mit Anpassungen 2012, 2015 und 2022)


1. Veranstalter:
Als Veranstalter fungiert jeweils derjenige Kreis, der laut Rotationsplan für die
betreffende Meisterschaft zuständig ist oder diese Meisterschaft bei der jährlichen
Regionalbesprechung außer der Reihe zugesprochen bekam.


2. Ausrichter:
Als Ausrichter fungiert der Verein (eventuell auch mit anderen Vereinen zusammen),
der sich im zuständigen Kreis für diese Meisterschaft beworben hat und diese
zugesprochen bekam.


3. Bestimmungen:
Die Veranstaltungen werden auf der Grundlage der „Internationalen Wettkampfregeln“
(IWR), nach den Bestimmungen der Leichtathletikordnung (DLO) und der
Veranstaltungsverordnung (VAO) in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt – sofern
in der Einzelausschreibung nichts anderes vermerkt ist.


4. Teilnahmeberechtigung:
Bei Meisterschaften aller Art und in allen Altersklassen sind nur Teilnehmer start-
berechtigt, die Mitglieder in den zur Region Ost gehörenden Vereinen/LGs der Kreise
Ulm/Alb-Donau, Ostalb, Heidenheim und Göppingen sind.
Weitere Vereine können nur unter „außer Wertung“ (a.W.) teilnehmen.
Ausländer sind bei allen Regionalmeisterschaften startberechtigt, sofern sie einem
Verein der Region Ost angehören und für ihn bei diesem Verein ein Startrecht besteht.
Die Zulassung zu einer Regionalmeisterschaften setzt den Besitz (nicht Vorlage) eines
gültigen Startpasses voraus. Dies gilt für alle Athleten/-innen ab M/W12, da sonst
keine Vergabe von Meistertiteln bzw. Meisterschaftsplatzierungen oder Aufnahme in die
Bestenlisten möglich ist.
Die Überprüfung des Startrechts obliegt den Wettkampfwarten der jeweiligen Kreise.
Mindestleistungen werden auf Regionalebene nicht gefordert.


5. Meldungen:
Alle Meldungen für Stadion-Meisterschaften sind nur noch über LADV-Online zu
machen. Für Wald- oder Straßenläufe können andere Meldevorschriften gelten.
Mannschaftsmeldungen für Wald- und Straßenläufe sind nicht erforderlich, die Wertung
erfolgt automatisch ohne weiteren Organisationsbeitrag.


6. Starts in höherer Altersklasse (Durchlässigkeit):
Die Startmöglichkeit in höherer Altersklasse regelt die DLO, sofern in der Einzel-
ausschreibung nichts anderes vermerkt ist (hier ist ausdrücklich der zum Start
berechtigte Jahrgang zu benennen).


7. Meldeschluss:
Die in der Ausschreibung genannten Schlusstermine für die Annahme von Meldungen
sind unbedingt einzuhalten. Verspätete (später als 24 Stunden vor Wettkampfbeginn)
und unvollständige Meldungen werden nicht berücksichtigt. Eine besondere
Benachrichtigung erfolgt nicht.
Nachmeldungen (auch für zusätzliche Wettbewerbe von bereits gemeldeten
Teilnehmern) und Ummeldungen werden gegen doppelte Meldegebühren bis
90 Minuten vor Beginn der Wettbewerbsdisziplin angenommen.
8. Organisationsbeiträge:
Finden Regional-Meisterschaften im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung statt,
dann gelten die Meldegebühren der jeweiligen Einzelausschreibung.
Ansonsten gelten für eigenständige Regional-Meisterschaften die jeweils gemeinsam
beschlossenen Gebühren wie folgt:
Männer, Frauen und Seniorenklassen (M/W und ab M/W30:
– Einzeldisziplin (auch Halle, Wald, Cross, Straße) 5,50
– Staffel 8,00
– Siebenkampf 14,00
– Zehnkampf 17,00
Jugend U20 und U18:
– Einzeldisziplin (auch Halle, Wald, Cross, Straße) 4,50
– Staffel 7,00
– Vier-/ Fünfkampf 9,00
– Siebenkampf 11,00
– Zehnkampf 14,00
Jugend U16 und U14:
– Einzeldisziplin (auch Halle, Wald, Cross, Straße) 3,50
– Staffel 6,00
– Vierkampf/ Blockwettkampf 7,00
– Siebenkampf 9,00
– Zehnkampf 11,00
Kinder U12 (Teamwettkämpfe):
pro eingesetztes Kind 4,50

Hallenwettkämpfe werden entgegen früherer Vereinbarungen mit
Bahnwettkämpfen gleichgesetzt, soweit der ausrichtende Verein/ Kreis keine
separate Hallennutzungsgebühr entrichten muss!
Gastzuschläge (Teilnehmer von nicht zur Region Ost gehörenden Vereinen) dürfen
vom Ausrichter erhoben werden. Dies muss aber in der Ausschreibung auch betrags-
mäßig genannt werden.